Sozial wohnen in Schwerin
Ob alleinstehend, alleinerziehend, als Paar oder Familie lebend - hier finden Sie öffentlich geförderten Wohnraum (umgangssprachlich Sozialwohnung genannt) in Schwerin. Voraussetzung ist, neben dem Wunsch nach einem neuen Wohnumfeld, vor allem ein aktueller Wohnberechtigungsschein.


Entdecken Sie Ihr
neues Zuhause
Ein Blick der sich lohnt: Klicken Sie sich gleich durch unsere aktuell freien oder in Fertigstellung befindlichen Wohneinheiten mit öffentlich geförderten Mieten. Für Paare, Alleinstehende, Alleinerziehende, und auch Familien - sogar im Zentrum von Schwerin.

6,00 € /m²
VERMIETET!! 4-Raum-Wohnung mit Balkon und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG4-W14 VERMIETET!!
barrierearm | Erstbezug

6,00 € /m²
RESERVIERT!! 1-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG4-W13 RESERVIERT!!
barrierefrei | Erstbezug

6,00 € /m²
VERMIETET!! 3-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG4-W12 VERMIETET!!
barrierearm | Erstbezug

6,00 € /m²
VERMIETET!! 4-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG3-W11 VERMIETET!!
barrierearm | Erstbezug

6,00 € /m²
RESERVIERT!! 2-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG3-W10 RESERVIERT!!
barrierefrei | Erstbezug

6,00 € /m²
VERMIETET!! 3-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG3-W9 VERMIETET!!
barrierearm | Erstbezug

6,00 € /m²
VERMIETET!! 4-Raum-Wohnung mit Balkon, EBK und Aufzug | zentrale Lage | WBS erforderlich | OG2-W8 VERMIETET!!
barrierearm | Erstbezug
Alle Wohnobjekte ansehen
Interessiert?
Das brauchen wir von Ihnen
Häufig bekommen wir Fragen, was konkret wir eigentlich benötigen, um frühestmöglich einen Besichtigungstermin und schnellstmöglich eine Entscheidung über den Abschluss einen Mietvertrags möglich machen zu können. Zu den häufigsten Fragen und wichtigsten Punkten hier daher ein paar Informationen.
Alle aus unserer Sicht zwingend erforderlichen, persönlichen Daten, die wir von Ihnen als möglicher neuer Mieterin oder neuem Mieter einer unserer Sozialwohnungen in Schwerin benötigen, fragen wir in unserem Formular zur Selbstauskunft ab. Aber natürlich helfen uns alle darüber hinausgehenden Angeben, die Sie uns zur Verfügung stellen möchten und können, ein "runderes" Bild von Ihnen zu entwickeln. Dies erleichtert uns letztlich die Entscheidung, gerade Ihnen die Wohnung Ihrer Wahl zu vermieten.
Kinder willkommen
Dabei möchten wir ausdrücklich unterstreichen, dass natürlich auch Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern absolut willkommen sind. Dies ist für uns selbstverständlich, wir möchten es aber betonen, da wir wissen, dass es leider durchaus Vermieterinnen und Vermieter gibt, die diesbezüglich eine andere Sicht haben.
Aktueller Wohnberechtigungsschein zwingend erforderlich
Bei Interesse an einer auf dieser Seite angebotenen öffentlich geförderten Wohnungen muss ein aktueller Wohnberechtigungsschein (WBS) der in den Mietvertrag aufzunehmenden Personen vorliegen. Ohne diesen sind eine verbindliche Vermietungsentscheidung und der Abschluss eines Mietvertrags nicht möglich.
Alle Informationen - inklusive der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Schwerin - finden Sie im Internetangebot der Landeshauptstadt.
Um alle Mindest-Informationen übersichtlich vorliegen zu haben, die wir benötigen, um ein "Bild" von Ihnen zu entwickeln und so letztlich eine Mietentscheidung treffen zu können, benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Selbstauskunft. Inkl. aller mit dieser verbundenen Unterlagen, die die dort eingetragenen Angaben bestätigen.
Hier das Formular zur Selbstauskunft downloaden (.pdf-Format)
Bitte reichen Sie frühestmöglich geeignete Nachweise ein, die ihr regelmäßiges Einkommen belegen. Hierbei bitten wir sie, uns diese Einkommensnachweise für die drei zurückliegenden Monate zur Verfügung zu stellen.
Sie sind selbstständig? Dann reichen Sie und bitte Ihren letzten Steuerbescheid, die letzte Bilanz (mit Unterschrift Ihres Steuerbüros) und/oder eine aktuelle BWA ein. Es ist alles sinnvoll, das uns eine gesicherte Beurteilung ihres regelmäßigen Einkommens ermöglicht. Beurteilen Sie auch selbst, wie viele dieser Unterlagen Sie uns dafür zur Verfügung stellen wollen.
SCHUFA-Auskunft für Vermieter, SCHUFA-Mietauskunft - diese und auch andere Bezeichnungen stehen letztlich für eine rein wirtschaftliche Fragen betreffende Auskunft über Sie als Mieterin oder Mieter. Diese Auskunft benötigen wir, bevor wir eine abschließende Entscheidung über eine Vermietung einer unserer Sozialwohnungen an Sie treffen können.
Welche SCHUFA-Dokumente sind mit SCHUFA-Auskunft für Vermieter, SCHUFA Auskunft Mieter, SCHUFA Mietauskunft, SCHUFA Mieterauskunft und SCHUFA für Vermieter überhaupt gemeint? – Es handelt sich um die auf Papier erstellte SCHUFA-BonitätsAuskunft oder die digitale Variante über bonify.de. Hier bitte die Bonify Mieterauskunft mit SCHUFA-Bonitätscheck beantragen, da nur diese die erforderlichen Informationen enthält.
Links zur Beantragung
- SCHUFA-BonitätsAuskunft
(benötigt mind. drei Werktage) - BONIFY Mieterauskunft mit SCHUFA-Bonitätscheck
(kann in wenigen Minuten vorliegen)
Konkrete Informationen in Kürze
Wer benötigen für eine abschließende Entscheidung eine Bescheinigung Ihres aktuelles Vermieters bzw. Ihrer aktuellen Vermieterin. Diese sollte Angaben zu Ihrem aktuellen Mietverhältnis (Wohnungsgröße, Mietbeginn, Miethöhe) sowie die Aussage enthalten, ob Sie regelmäßig Ihre Miete gezahlt haben oder ob Mietrückstände (Höhe) bestehen.
Einen konkreten Nachweis Ihrer Haushaltsgröße, wie viele Personen also in die Wohnung ziehen und wer wer ist, benötigen wir nicht zwingend. Allerdings ist es wichtig für uns, im Vorfeld zu erfahren, wer als Mieter bzw. Mieterin(nen) in den Mietvertrag aufgenommen werden soll, und wie viele Personen insgesamt in die Wohnung ziehen. Dabei bitten wir Sie auch darum, uns das Alter aller Einziehenden mitzuteilen.
Wichtige Links
Finden Sie schnell Zugang zu wichtigen Anträgen und weiterführenden Informationen, die Ihren Weg zum neuen Zuhause erleichtern.
Alles, was Sie wissen müssen
Von Einkommensgrenze bis Wohnberechtigungsschein – entdecken Sie detaillierte Informationen zu konkreten Aspekte des Wohnens bei uns. Dabei gelten ein paar andere Regelungen, als bei klassischen Mietverträgen. Denn die preiswerten Mieten sollen wirklich denjenigen Zur Verfügung stehen, für die sie konzipiert sind.
Durch den Bau öffentlich geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) versucht der Staat, dem vorhandenen Bedarf an Wohnraum auch für diejenigen Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen gerecht zu werden. Dabei gelten regional variierende feststehende Einkommensgrenzen. Wer diese nicht überschreitet, kann in der jeweiligen Gemeinde (in unserem Fall bei der Stadtverwaltung Schwerin), in der eine Sozialwohnung benötigt wird, einen Wohnberechtigungsschein beantragen. In Schwerin ist dieser Antrag auch online möglich.
Ob Sie ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, hängt maßgeblich vom Einkommen der in Ihrem Haushalt lebenden Personen ab. Maßstab ist dabei das prognostizierte bereinigte Netto-Einkommen, das in den kommenden zwölf Monaten nach der Antragstellung zu erwarten ist.
Die für Mecklenburg-Vorpommern festgesetzten Einkommensgrenzen dürfen dabei pro Person um bis zu vierzig Prozent überschritten werden. Damit ergeben sich die folgenden Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen:
- Einpersonenhaushalt
12.000 EUR + 4.800 EUR = 16.800 EUR - Zweipersonenhaushalt
18.000 EUR + 7.200 EUR = 25.200 EUR - Dreipersonenhaushalt
22.100 EUR + 8.840 EUR = 30.940 EUR - Zuzüglich für jede weitere Person:
4.100 EUR + 1.640 EUR = 5.740 EUR
Darüber hinaus bestehen zusätzliche Vermögensobergrenzen. Diese betragen für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro. Für jedes weitere liegt diese Obergrenze bei 30.000 Euro. Hierbei wird auch verwertbares Vermögen eingerechnet.
Konkrete Informationen zur Betrachtung Ihrer konkreten Situation ermöglicht Ihnen das erfahrene und engagierte Team der Fachgruppe Wohngeld / Bildung und Teilhabe bei der Landeshauptstadt Schwerin.
* Anmerkung: Stand: 01.05.2024.
Die benannten Obergrenzen können sich ändern. Nutzen Sie bitte die konkrete Beratung durch die Stadtverwaltung Schwerin.
In Abhängigkeit von der Anzahl der nachweislich im Haushalt lebenden Personen darf öffentlich geförderter Wohnraum (Sozialwohnung) nur bestimmte Größen haben. In vielen Fällen werden hierbei Überschreitungen von bis zu 5 Quadratmetern toleriert. Ein Rechtsanspruch allerdings besteht auf diese Überschreitung nicht. Es gelten die folgenden rechtlich geregelten Obergrenzen:
- Einpersonenhaushalt
50 Quadratmeter - Zweipersonenhaushalt
60 Quadratmeter - Dreipersonenhaushalt
75 Quadratmeter - Für jede weitere Person
weitere 10 (15) Quadratmeter
* Anmerkung: Stand: 01.05.2024.
Die benannten Obergrenzen können sich ändern. Nutzen Sie bitte die konkrete Beratung durch die Stadtverwaltung Schwerin.
- Sie haben Interesse an einer unserer öffentlich finanzierten Wohnungen (Sozialwohnungen) in der Landeshauptstadt Schwerin? Für konkret auf eine Wohnung bezogene Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins nutzen Sie bitte den Button "Objekt anfragen" auf der Detailseite der betreffenden Wohnung. Alle verfügbaren Wohnungen finden Sie unter "Wohnobjekte".
- Beantragen Sie bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin möglichst frühzeitig einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie können dies natürlich auch nach der Besichtigung tun. Aber wir können erst dann eine verbindliche Mietzusage geben oder eine auch uns bindende Reservierung vornehmen, wenn wir Gewissheit haben, dass Sie rechtlich eine unserer öffentlich geförderten Wohnungen anmieten dürfen. Dafür muss der WBS vorliegen.
- Bringen Sie idealerweise bereits zum Besichtigungstermin unser Selbstauskunft-Formular ausgefüllt mit. Gern können Sie auch bereits Verdienstbescheinigungen (letzte drei Lohn-/Gehaltsscheine, aktuelle und zurückliegende BWA, vom Steuerbüro bestätigte Bilanz o. ä.) sowie Identitätsnachweise der später den Mietvertrag abschließenden Personen (Personalausweis, Reisepass o. ä.) mitbringen.
- Spätestens jetzt benötigen wir die Selbstauskunft sowie die unter 3. benannten Nachweise und auch den Wohnberechtigungsschein in Kopie (gern als Scan per EMail). Je schneller die Unterlagen vorliegen, umso schneller können wir mit der Prüfung beginnen und eine Entscheidung treffen. Jetzt ist auch ein guter Zeitraum, die Beantragung der SCHUFA-Auskunft anzudenken, denn diese benötigen wir noch vor Abschluss eines Mietvertrags. Diese kann auf Papier (SCHUFA-BonitätsAuskunft) oder als digitale Variante über bonify.de beantragt werden. Im digitalen fall bitte die Bonify Mieterauskunft mit SCHUFA-Bonitätscheck beantragen, da nur diese die erforderlichen Informationen enthält.
- Die Prüfung Ihrer Unterlagen kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir bitten hier um Verständnis. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine aktuelle SCHUFA-Auskunft (SCHUFA-BonitätsAuskunft oder Bonify Mieterauskunft mit SCHUFA-Bonitätscheck) von Ihnen vorliegen, können wir diese Prüfung mit einer abschließenden Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags beenden. Andernfalls informieren wir Sie im positiven Fall, dass wir nun die Auskunft benötigen. Erst wenn diese vorliegt, entscheiden wir abschließend und stellen einen Mietvertrag aus.
- Sie erhalten von uns zwei Mietvertragsexemplare. Bitte senden Sie beide unterschrieben zurück. Dann unterschreiben auch wir, und Sie erhalten Ihr Exemplar. (In einzelnen Fällen kann dies in einem persönlichen Termin zeitgleich stattfinden.)
- Nun können Sie Ihren Umzug planen und schon bald in Ihre neuen vier Wände einziehen.
Um uns ein Bild über alle Mietinteressentinnen und Mietinteressenten machen zu können, und eine verbindliche Entscheidung darüber die Vermietung einer unserer Sozialwohnungen treffen zu können, benötigen wir einige Informationen und Nachweise. Wir haben all das, was wir zwingend wissen müssen, in einem Formular zusammengefasst. Dieses bitten wir Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweise, Kopien...) zur Verfügung zu stellen.
Im Idealfall bringen Sie zumindest die ausgefüllte Selbstauskunft schon zum Besichtigungstermin mit.
Gemäß Mietvertrag dürfen ohne Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und, soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung, Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Darüber hinaus können Mietinteressenten bei Vorliegen entsprechender Gründe das Halten von Haustieren beantragen, die von diesen Regelungen abweichen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen und kann eine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Bitte reichen Sie frühestmöglich geeignete Nachweise ein, die ihr regelmäßiges Einkommen belegen. Hierbei bitten wir sie, uns diese Einkommensnachweise für die drei zurückliegenden Monate zur Verfügung zu stellen.
Sie sind selbstständig? Dann reichen Sie und bitte Ihren letzten Steuerbescheid, die letzte Bilanz (mit Unterschrift Ihres Steuerbüros) und/oder eine aktuelle BWA ein. Es ist alles sinnvoll, das uns eine gesicherte Beurteilung ihres regelmäßigen Einkommens ermöglicht. Beurteilen Sie auch selbst, wie viele dieser Unterlagen Sie uns dafür zur Verfügung stellen wollen.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind binnen im Mietvertrag genannter Zeiträume Mieterhöhungen vorgesehen. Die Details regelt der Mietvertrag entsprechend.
Dem neuen Heim einen Schritt näher
Sie haben noch Fragen ? Kein Problem, wir sind für Sie da. Füllen Sie bitte das Formular aus, um Ihre Anfrage zu starten, und kommen Sie so Ihrem neuen Zuhause einen Schritt näher.
Zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen oder bei wohnungsspezifischen Fragen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten auf den jeweiligen Objektdetail-Seiten.
